Widerrufsbelehrung
Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden. § 312b Abs. 3 BGB.
In diesen Fällen besteht dann auch kein Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Zum anderen gibt es eine Ausnahme des Widerrufsrechts in § 312d Abs. 4 Nr.1 BGB. Dort wird festgelegt, dass das Widerrufsrecht nicht für Fernabsatzverträge zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.